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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Vertragsparteien
(1) Parteien dieses Vertrags sind der jeweilige Auftraggeber (Kunde)
und der "Alemañol Spanischer Büroservice"
von Jacqueline Cossio, Uhlandstr. 72 in 10717 Berlin (Auftragnehmer).
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter
zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet
dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten
und dem Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Durchführung
dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner.
Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat dieser Vertrag
keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
2. Vertragsgrundlage
(1) Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen,
Lieferungen usw.) des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten durch die Auftragserteilung
und der Bestätigung als vereinbart, und gelten hiermit für
alle künftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf
seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit
widersprochen, außer der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
3. Angebote, Auftragsbestätigung,
Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags
sowie für die Vergütung.
(3) Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der
Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt
es nicht an.
(4) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers
sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in schriftlicher
Form.
4. Art der Dienstleistung,
Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag
des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die
Leistungen vom Auftragnehmer erfolgen ausschließlich zur Unterstützung
des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in
alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt
im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung
für ein bestimmtes Ergebnis.
(2) Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang
von den bei der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt
der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Bei Mindermengen
im Zusammenhang mit Rabattgewährung gilt dann der Preis laut
Preisliste.
5. Allgemeine Mitwirkungspflicht
des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen
seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig,
im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich,
erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind
wesentliche Pflichten.
(2) Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung
stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist
dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Aufragnehmer
alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden
und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und
Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der
Auftragnehmer bei eventuellem Datenverlust jederzeit zurückgreifen
kann.
(4) Erbringt der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so
sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr-
und Kostenaufwand usw.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
6. Lieferung, Termine
und Fristen
(1) Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg.
Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße
Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung
der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers,
soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens
des Auftraggebers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.
(2) In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen
sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer
schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls
sind Termine und Fristen unverbindlich.
(3) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit
der Leistungserbringung durch z. B. Betriebsstörungen, Streik,
höhere Gewalt ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens
ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen
haben in der Währung zu erfolgen,
in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Verpackung, Transportkosten
(z. B. Kurierfahrten)
und Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung in bar oder nach Vereinbarung
per Überweisung. Die Rechnungssumme bei Überweisungen
ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Als "Erhalt der Rechnung" gilt
ein Termin zwei Werktage nach Rechnungsdatum.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer
über den Betrag verfügen kann.
Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB
zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon
unberührt.
(4) Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände,
die dem Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss bekannt werden und
befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig
oder vollständig zahlen wird, bzw. dass auf Grund einer Veränderung
seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet
ist, berechtigt den Auftragnehmer, sofortige Sicherheitsleistung
für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf
Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit
die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem
ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden.
8. Urheberrechte,
Eigentumsvorbehalt
(1) Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen,
Formulare, Anschreiben, Websites usw.) bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht.
Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt
wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt
oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter
Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen
Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
(2) Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird
vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte
zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen
könnte, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter
ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber
über das Einverständnis des Urhebers verfügt.
9. Leistungsmängel,
Haftung, höhere Gewalt
(1) Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb
von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe
der einzelnen Mängel bei dem Auftragnehmer angezeigt werden.
An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen
vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung
ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Minderung des Preises zu verlangen.
(2) Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten
ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten
Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere
Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen
Dritter, Krankheit usw.), Verzögerungen bei der Übermittlung
von Leistungen oder von Mitteilungen infolge des Verschuldens des
Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte Schäden und
Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung
der Leistungen entstehen. Es besteht insbesondere keine Haftung
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers. Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B.
Datenträger, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung
keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu.
10. Vertraulichkeit,
Datenschutz
(1) Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen
Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet,
welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen
sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
(2) Angebote und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
(3) Der Auftragnehmer hat Dritte, deren er sich bei der Abwicklung
dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber ist stets bemüht, die ihm überlassenen
Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung
vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung
durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach
dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende
Risiko ausdrücklich hingewiesen.
11. Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb einer Frist von
einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung
des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf ist schriftlich
per Post, per E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger
zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb
der Frist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung
auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber
stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist
ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
12. Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts
berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall
hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten
und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
(2) Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig
nach deren AGB zu ersetzen. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung
erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt
der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle
ihm eigenen Unterlagen zurück.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar
geworden ist. Die Beweislast trifft der Auftragnehmer.
13. Unwirksamkeit
von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, oder sollte sich in dieser AGB
eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die soweit wie möglich dem am nächsten kommt,
was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
vermutlich gewollt hätten.
14. Sonstiges
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel
der Schriftform.
(2) Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer
bleiben vorbehalten.
15. Anwendbares Recht
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und
dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Berlin
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist
Berlin Stand: April
2008
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